AGBs

1. Das Zustandekommen eines verbindlichen Mietvertrages 

1.1. Der Mietvertrag kommt zwischen den beiden Vertragsparteien zustande. 

Luftschloss Leipzig, Mariannenstraße 101, 04315 Leipzig, vertreten durch Maike Winter
(nachfolgend Vermieterin genannt)  

Natürliche Person der Bestellung oder Rechnungsempfänger*in 
(nachfolgend Mieter*in genannt)  

1.2. Der Mietvertrag über die Mietobjekte kommt mit der Reservierung durch die Mieter*in, zum Beispiel über unsere Webseite www.luftschlossleipzig.de, und nach Prüfung durch die Vermieterin zustande. Nach der Prüfung der Reservierung wird die Auftragsbestätigung, sowie der Mietvertrag und die Rechnung per E-Mail an die Mieter*in versandt. Der Mietvertrag ist mit Versand der Auftragsbestätigung rechtskräftig bindend. 

Bei direkter Anfrage durch die Mieter*in (z.B. per E-Mail, Ebay-Kleinanzeigen, Telefon, persönlich, etc.) wird die Bestellung durch die Vermieterin geprüft, manuell erstellt und anschließend die Auftragsbestätigung, die Rechnung und der Mietvertrag per E-Mail an die Mieter*in gesendet.  

Bei kurzfristigen Bestellungen kann der Mietvertrag vor Ort bei Abholung oder Lieferung in doppelter Ausfertigung ausgehändigt und von beiden Parteien unterschrieben werden.  

Mündliche Absprachen und Nebenabreden ohne schriftliche Bestätigung sind nicht gültig und in allen Fällen ohne rechtliche Wirkung. 

2. Angebot, Reservierung, Bestellung  

2.1. Die Angebote der Vermieterin auf der Webseite sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Sie verpflichten die Vermieterin nicht zur Ausführung. Ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages wird durch die Mieter*in abgegeben, indem er/sie die Reservierung des gewünschten Mietobjekts auf der Webseite tätigt oder indem er/sie die Vermieterin schriftlich oder auch mündlich dazu auffordert eine Reservierung auf den gewünschten Mietzeitraum abzuschließen. Nach Prüfung der Bestellung durch die Vermieterin wird der Mieter*in die Auftragsbestätigung, Rechnung mit Zahlungsaufforderung und Mietvertrag samt AGBs per E-Mail zugesendet. 

Die Mietobjekte gelten nun als reserviert. 

Die Bestellung kann nur garantiert werden, wenn der Gesamtrechnungsbetrag inklusive Kaution vollständig von der Mieter*in noch vor Mietbeginn bezahlt ist. Nach Zahlungseingang bekommt der/die Mieter*in eine E-Mail-Bestätigung über den Erhalt der Zahlung, sowie die Mitteilung, dass die Bestellung für den vereinbarten Zeitraum nun garantiert ist. 

2.2. Die Mieter*in hat die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung (Vorkasse) oder über PayPal. Bei einer Zahlung über PayPal kommen 3% Gebühren auf den Gesamtbetrag (inkl. Kaution) hinzu. 

Eine Barzahlung bei Selbstabholung, sowie bei einer persönlichen Anlieferung durch die Vermieterin ist nur nach vorheriger Absprache mit der Vermieterin möglich. 

Die vereinbarte Kaution wird bei Zahlung der Gesamtrechnung hinterlegt.  

Hat die Mieter*in die Zahlung per Vorkasse oder PayPal gewählt, so verpflichtet er/sie sich, den Mietpreis inkl. Kaution unverzüglich nach Vertragsabschluss (mit Zusendung der Rechnung samt Mietvertrag per E-Mail) an die Vermieterin zu zahlen. Eine getrennte Zahlung des Mietpreises per Vorkasse oder PayPal und der Kaution in bar, oder umgekehrt ist nicht möglich.  

2.3. Reservierungen werden 10 Tage aufrechterhalten, jedoch maximal bis zu 5 Tage vor Mietbeginn. Erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages inklusive Kaution ist die Bestellung garantiert. 

Geht innerhalb dieses Zeitraums keine Zahlung bei der Vermieterin ein, so wird die Reservierung aufgehoben und die Bestellung sowie die Auftragsbestätigung gelten als hinfällig. 

Die Vermieterin kann ggf. Stornokosten gegenüber der Mieter*n geltend machen (s. 4.2.). 

  

3. Preise, Lieferkosten, Kaution  

3.1. Mietpreise Hüpfburgen 

Tagesmiete: 80,00 € 
Wochenendmiete: 150,00 €  

Lieferung: siehe 3.2. 

Auf- und Abbau: 40,00 €  

3.2. Bei allen Mietvereinbarungen ist eine kostenlose Selbstabholung möglich. 
Die Abholung erfolgt an folgender Adresse: 
Gartenstraße 10, 04319 Leipzig (Sommerfeld) 

Die Mietobjekte können in Leipzig und näherer Umgebung (max. 50 km Umkreis) durch die Vermieterin gegen zusätzliches Entgelt ausgeliefert und wieder abgeholt werden. 
Die Vermieterin entscheidet selbst bis zu welcher Entfernung sie liefern kann. 

Ein Versand ist aufgrund des Gewichts nicht möglich.  

3.3.

Höhe Kaution: 100,00 €

Die Kaution wird separat bei der Bestellung zum Gesamtpreis hinzugerechnet und ist auf der Rechnung mit aufgelistet. Die Kaution wird nach erfolgreicher Rückgabe der Mietsache innerhalb von 7 Werktagen auf gleichem Wege retourniert wie diese gestellt wurde, sofern bei der Kontrolle der Mietobjekte durch die Vermieterin keine Schäden, Verschmutzung, Nässe, sonstige Mängel, etc. festgestellt wurden (siehe 4.5.). Sollte es zu Verzögerungen bei der Prüfung der Hüpfburg kommen, z.B. aufgrund von schlechten Wetterbedingungen oder Krankheit der Mitarbeitenden, wird die Kaution später an den/die Mieter*in zurückgezahlt, bis der Grund der Verzögerung nicht mehr besteht. Bei einer Verzögerung wird der/die Mieter*in darüber schriftlich oder mündlich informieren.  

3.4. Die angegebenen Preise enthalten für Privatkunden bereits die gesetzliche Umsatzsteuer. 

Für gewerbliche Kunden (Firmen, Vereine, Schulen, Kitas, öffentliche Veranstaltungen, usw.) sind die angegebenen Preise gleich die Netto-Preise ohne Umsatzsteuer. Für gewerbliche Kunden wird die gesetzliche Umsatzsteuer nach der Bestellung durch den Vermieter manuell hinzugerechnet. 

Auf die Kaution wird jedoch keine Umsatzsteuer berechnet, sowohl bei gewerblichen- als auch Privatkunden. 

 

4. Mietdauer, Kündigung/Stornierungen des Mietvertrages 

4.1. Die Mietdauer des Mietvertrags ist befristet. 

Die Mietdauer richtet sich nach dem, in der Bestellung ausgewählten Zeitraum. 

Die Mietzeit beginnt in der Regel am ersten Miettag um 12:00 Uhr und endet in der Regel am letzten Miettag um 20:00 Uhr. Abweichende Uhrzeiten können und müssen mit der Vermieterin vorher ausgemacht werden. 

Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist für beide Vertragsparteien die vereinbarte Mietdauer verbindlich, eine Änderung, Verkürzung oder Verlängerung des Mietzeitraums ist nachträglich durch Absprache per E-Mail und nur nach Zustimmung der Vermieterin möglich. 

4.2. Eine Kündigung bzw. Stornierung des Mietvertrages ist möglich und muss schriftlich per E-Mail oder per Einschreiben erfolgen, jedoch entstehen bei einer Stornierung folgende Kosten für die Mieter*in: 

0-5 Tage vor Mietbeginn: 100% des Gesamtpreises ohne Kaution
5-14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Gesamtpreises ohne Kaution
15 Tagen vor Mietbeginn kostenlos Stornierung möglich

4.3. Umbuchungen sind je nach Verfügbarkeit der Mietobjekt und nach Prüfung durch die Vermieterin durchgeführt werden. 

4.4. Zahlt die Mieter*in den vereinbarten Gesamtpreis (inklusive Kaution) gar nicht, teilweise oder nicht fristgerecht (s. 2.3.), so kann die Vermieterin der Mieter*in fristlos kündigen. 

Bei einer fristlosen Kündigung weniger als 15 Tage vor dem Mietzeitraum fallen die aufgeführten Stornokosten an (s. 4.2.) 

Der Mieter*in entstehen in diesem Fall keine Ersatzansprüche, da das Verschulden bei der Mieter*in liegt. 

 

5. Anlieferung, Abholung 

5.1. Eine Selbstabholung der Mietobjekte durch die Mieter*in ist an der Abholadresse möglich. Der Mietpreis bleibt bei einer Selbstabholung unberührt. 

Abholadresse:
Gartenstraße 10 
04319 Leipzig (Sommerfeld)  

5.2. Wird eine Anlieferung vereinbart, werden die Mietobjekte in Transportkisten durch die Vermieterin selbst geliefert. Die zu beliefernde Adresse muss problemlos durch die Vermieterin (mit einem Lieferwagen, Transporter/ Kleintransporter, PKW & Sackkarre) erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Anlieferung mit Zusatzkosten berechnet. Diese werden der Mieter*in zusätzlich in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet. Die Mieter*in verpflichtet sich auch dafür Sorge zu leisten, dass an der angegebenen Lieferadresse der Empfängername identisch ist mit dem Namen und der Anschrift, welche/r bei der Bestellung angegebenen wurde. Der Empfängername muss eindeutig auf der Klingel und dem Briefkasten erkennbar sein. 

5.3. Wurde die Rückgabe an der Abholadresse durch die Mieter*in selbst vereinbart, so ist er/sie verpflichtet die Mietobjekte spätestens am Abend des letzten Miettages gemäß vorheriger Absprache mit der Vermieterin wieder zur vereinbarten Uhrzeit und dem vereinbarten Ort zurückzubringen. 

Eine Rückgabe der Mietsache am Folgetag des letzten Leihtages ist vormittags nur durch vorherige Absprache mit der Vermieterin möglich. 

5.4. Wurde die Abholung durch die Vermieterin vereinbart, sind die Mietobjekte der Vermieterin am vereinbarten Ort der Mieter*in zur vereinbarten Uhrzeit transportfertig bereitzustellen. Die Abholung erfolgt in der Regel abends am letzten Miettag oder spätestens am Folgetag des letzten Miettages (unabhängig davon, ob der Folgetag ein gesetzlicher Feiertag oder Sonntag ist) gemäß vorheriger Absprache mit der Vermieterin. 

Sollten die Mietobjekte nicht abgebaut sein, so kann die Vermieterin dem Mieter die Abbaukosten in Rechnung stellen. 

Bei der Mietung von Hüpfburgen ist (sofern mit 2 Kisten angeliefert wurde) in die erste Kiste nur die reine Hüpfburg zu verpacken. Sämtliches restliches Zubehör, wie das Gebläse, die Plane, etc. sind in der zweiten Kiste zu verpacken. 

5.5. Werden die Mietobjekte von der Mieter*in nicht termingerecht übergeben, verlängert sich das Mietverhältnis dadurch nicht automatisch. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann die Vermieterin pro Tag, um den sich die Rückgabe verspätet, eine Entschädigung (gemäß § 546 BGB) in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises von der Mieter*in verlangen. 

Die Mieter*in haftet auch für alle Folgeschäden, die infolge einer verspäteten Rückgabe entstehen und verpflichtet sich, der Vermieterin auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet oder nicht durch den Vermieter für eigene Zwecke genutzt werden kann. 

5.6. Bei Rückgabe werden die Mietobjekte durch die Vermieterin kontrolliert. Sollten die Mietobjekte beschädigt, nass, stark verschmutzt, verschimmelt, nicht vollständig sein oder sonstige Mängel aufweisen, so wird die Kaution gänzlich oder zum Teil einbehalten, je nach Höhe des Schadens/Mangels (siehe 6.5.3). Darüber hinaus anfallende Kosten, z.B. für Reinigung, Ersatz, Schadensersatz, etc. werden der Mieter*in zusätzlich in Rechnung gestellt. 

 

6. Eigentumsvorbehalt 

6.1. Die gemieteten Objekte bleiben auch nach der Bezahlung unveräußerliches Eigentum der Vermieterin. Der Mieter*in wird nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum gewährt. Da es sich bei dem Mietvertrag nicht um einen Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um Angebote und Leistungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellt wurden, findet das Widerrufsrecht laut BGB keine Anwendung. 

6.2. Die Mietobjekte dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht weitervermietet oder an Dritte zum Gebrauch überlassen werden. Des Weiteren ist die Abtretung oder Übertragung der Rechte aus dem Mietvertrag durch die Mieter*in auf andere Dritte ebenfalls ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht möglich. 

7. Pflichten der Mieter*in, Reinigung/Trocknung, Mietbedingungen

7.1. Die Mieter*in ist verpflichtet, mit den Mietobjekten pfleglich und sorgfältig umzugehen, sowie vor Beschädigungen zu schützen und die Mietobjekte so zu benutzen und zu behandeln, wie es eine verständige auf die Werterhaltung bedachte Eigentümer*in tun würde. 

7.2. Die Mieter*in ist verpflichtet auf seine Kosten die Mietobjekte bei Wetterbedingungen, wie z.B. Regen, Hagel, Überschwemmungen, Sturm, Schneefall, etc. und bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus entsprechend zu sichern (z.B. durch Abstellen der Mietobjekte in einem gesicherten Gebäude). Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden, sodass sich insbesondere elektronische Geräte im Trockenen befinden. Das Gebläse muss über Nacht im Trockenen aufbewahrt werden. 

7.3. Die Mieter*in sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche für die Mietobjekte. Hierzu müssen die mitgelieferten Planen auf den Boden ausgelegt werden, bevor die Mietobjekte aufgebaut werden. Die Planen schützen vor Schmutz und Schäden an den Mietobjekten. Die Aufstellfläche muss frei von spitzen oder scharfen Gegenständen sein. 

Maximale Hanglage für Hüpfburgen beträgt 5 Grad. 

7.4. Die Mieter*in verpflichtet sich die Mietobjekte während des gesamten Betriebs durch geeignete, erwachsene (volljährige) Personen zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt die Mieter*in die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. 

7.5. Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte trocken, besenrein und gereinigt zurückzugeben. Zur Trocknung die Hüpfburg aufgeblasen am angeschlossenen und eingeschalteten Gebläse auf trockenem Untergrund unbenutzt stehen und trocknen lassen (vorzugsweise in der Sonne für ca. 1-2 Std. je nach Nässe) und ggf. bei Bedarf mit Handtüchern nachhelfen. Die Planen im Trockenen oder in der Sonne trocknen lassen, ggf. mit Handtüchern nachhelfen. 

Es wird empfohlen alle Mietobjekte, insbesondere das Gebläse über Nacht im Trockenen aufzubewahren, da sich über Nacht bei Kälte Feuchtigkeit bildet und die Mietobjekte am Folgetag somit feucht/nass sein können. 

Zur Reinigung der Mietobjekte dürfen keine scharfen chemischen Reiniger verwendet werden. Die Reinigung der Hüpfburgen und Planen erfolgt mit klarem Wasser und einem sauberen Tuch. Bei den Bodenheringen muss der Schmutz, wie z.B. Erde vor der Rückgabe entfernt werden. Wasser und Tuch reichen völlig aus. 

7.6. Sollten die Mietobjekte nass oder verschmutzt zurückgegeben werden, wird eine Trocknungs- und Reinigungsgebühr je nach Verschmutzungs-/Nässegrad und Schaden und nach Aufwand mit 50,00 € pro Stunde, jedoch mit mindestens 20,00 € mit der Kaution verrechnet. 

Bei leichter bis mittlerer Nässe und Verschmutzung werden für die Trocknung/Reinigung 20 bis 30 € einbehalten. 
Bei starker Nässe (komplett nass) und starker, grober, großflächigen Verschmutzung werden 50 bis 100 € einbehalten.
Bei Schimmelbildung kann die Hüpfburg nicht mehr gereinigt und folglich nicht mehr weitervermietet werden.
Hier wird die Kaution voll einbehalten und zusätzlich die Kosten für einen vergleichbaren Ersatz in Rechnung gestellt. 

8. Nutzungsbedingungen 

Die Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 auch für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen zugelassen. (Schulen, Kindergärten, Tag der offenen Tür, Firmenfeiern, sonstige Events). 

Bei der Nutzung der Mietobjekte sind folgende Nutzungsbedingungen zu beachten: 

8.1. Maßgeblich für die Benutzung der Mietobjekte sind die Betriebs- und Sicherheitshinweise in der 

Bedienungsanleitung, die den Mietobjekten beigefügt sind und auch auf den Mietobjekten angebracht sind. Die Hüpfburgen und alle anderen Mietobjekte sind gemäß der Aufbauanleitung in der 

Bedienungsanleitung auf- und abzubauen. 

Die Betriebshinweise und die Aufbauanleitung der Bedienungsanleitung aller Mietobjekte sind Bestandteile dieses Mietvertrags. Die Mieter*in muss geeignetes volljähriges Aufsichtspersonal (siehe Betriebshinweise) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht. 

Größtmögliche Benutzeranzahl und das Gesamtgewicht laut Bedienungseinleitung darf nicht überschritten werden. 

Alle Betriebs- und Sicherheitshinweise, sowie Bedienungsanleitungen stehen nochmal auf der Webseite zur Verfügung, auch als Download. 

8.2. Die Mietobjekte sind in sicherer Entfernung von Feuer, Wasser, Wänden und anderen Gegenständen zu benutzen. Des Weiteren dürfen die Mietobjekte, insbesondere Hüpfburgen nicht bei schlechten/extremen Wetterbedingungen, wie Regen und starker Wind (Ab Windstärke 5 - 29-38 km/h) aufgebaut und genutzt werden. 

8.3. Die Mieter*in muss die Inbetriebnahme-Möglichkeit sicherstellen, d.h. er/ sie sorgt für einen geeigneten Untergrund, keine Behinderungen und für ausreichend Strom. Die Mieter*in stellt einen Stromanschluss mit 230V (normale Haushaltssteckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten. 

Maximale Hanglage für Hüpfburgen beträgt 5 Grad. 

Die Mieter*in überprüft vor Inbetriebnahme wie und wo er/sie das Mietobjekt einsetzen kann. Bitte lesen Sie dazu ebenfalls unsere Aufbau-/Bedienungsanleitungen. 

8.4. Während des gesamten Betriebes dürfen die Mietobjekte nur unter Aufsicht einer eingewiesenen volljährigen Person betrieben und genutzt werden. 

8.5. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass: 

- die Warn- und Sicherheitshinweise der Mietobjekte eingehalten werden, insbesondere die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und Individualgewichts, sowie der zulässigen Gesamtanzahl der Personen auf den Hüpfburgen. 

- Alter und Größe der Nutzer*innen, die gleichzeitig die Mietobjekte (Hüpfburg) nutzen, vergleichbar sind. 

- früh eingegriffen wird, wenn einzelne Nutzer*innen durch ihr Verhalten andere, insbesondere kleinere, gefährden. 

- die Nutzer*innen nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Gleiches gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse. 

- Schuhe während der Nutzung der Mietobjekte (Hüpfburgen) auszuziehen sind. (absolutes Schuhverbot!) 

- vor der Nutzung der Mietobjekte (Hüpfburgen) Dinge, wie Brillen, Halsketten, Uhren, Ringe, Gürtelschnallen und ähnliches abgelegt werden. Hierbei sollten auch Hosen- und Jackentaschen auf spitze Gegenstände, wie Haarspangen, Stifte, etc. kontrolliert werden, um Verletzungen oder Schäden am Mietobjekt zu vermeiden. 

- die Wände der Hüpfburgen nicht als Sprungwand oder zum Klettern benutzt werden. 

8.6. An den Mietobjekten dürfen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden. 

8.7. Optische Änderungen an den Mietobjekten, wie z.B. Beschriften, Bemalen, Bekleben, Anbringen von Klebefolien, Lackierungen etc. sind verboten. 

8.8. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. 

8.9. Für den Betrieb der Mietobjekte dürfen ausschließlich nur die von der Vermieterin mitgelieferten Gegenstände, wie z.B. das Gebläse für die Hüpfburg, Unterlegplane, Bodenheringe, etc. verwendet werden. Von der Mieter*in eigene verwendete Objekte/Gegenstände für den Betrieb der Mietobjekte, wie z.B. ein anderes Gebläse oder Verlängerungskabel, etc. wird nicht empfohlen und erfolgt immer auf eigene Gefahr und Haftung der Mieter*in. 

Die Vermieter*in übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden jeglicher Art. 

Weitere Nutzungsbedingungen sind in den Sicherheitshinweisen und Bedienungsanleitungen zu beachten. 

 

9. Haftung Mieter 

9.1. Die Mieter*in haftet für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietobjekte entstehen, uneingeschränkt. 

9.2. Die Mieter*in haftet für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Mietobjekt entstehen. In gleichem Umfang haftet die Mieter*in auch für Schäden ohne eigenes Verschulden, die z.B. durch Familienangehörige, Freunde, Helfer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Person, die einen Schaden verursacht hat, nicht feststellen lassen kann oder die Identität des Schadenverursachers nicht geklärt werden kann. 

9.3. Wird ein Mietobjekt oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen und Angaben von Schäden nach Rückgabe der Mietobjekte werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten der Mieter*in. 

9.4. Die Mieter*in haftet auch für alle Folgeschäden, die infolge eines von der Mieter*in verursachten Schadens entstehen und verpflichtet sich, der Vermieterin auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Mietobjekt z.B. durch Beschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, verspätete Rückgabe, etc. nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet oder nicht durch die Vermieterin für eigene Zwecke genutzt werden kann, die Reparatur-, Reinigungs- und Wiederbeschaffungskosten, sowie die Mietausfallkosten, die durch den Verlust entstehen. 

9.5. Wird bei der Rückgabe des Mietobjekts ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung für den Schaden der Mieter*in gemäß vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, die Mieter*in weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des gemieteten Artikels vorhanden war. 

Sollte ein Schaden bereits bei der Übernahme vorhanden sein, so ist die Mieter*in verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren und darüber zu informieren. Spätere Reklamationen und Angaben von Schäden werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten der Mieter*in. 

9.6. Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung sämtlicher Schadensersatzansprüche der Vermieterin durch die Mieter*in, tritt die Vermieterin alle ihm möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüche zum Zwecke der Geltendmachung an die Mieter*in ab. 

9.7. Die Mieter*in haftet für die kompletten, angemieteten Mietobjekte in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. 

9.8. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. 

10. Haftung Vermieterin 

10.1. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden und Unfälle der Mieter*in oder Mitbenutzer*innen. 

10.2. Die Vermieterin kann die Leistung verweigern, soweit diese für die Vermieterin unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Mietobjekt vor Beginn der Mietzeit durch eine Beschädigung oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse der Mieter*in steht. 

10.3. Schadensersatzansprüche gegenüber der Vermieterin, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Falle einer Nichtleistung ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Die Vermieterin ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an die Mieter*in umgehend zurückzuzahlen. 

10.4. Die Vermieterin übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem und einwandfreiem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Folgeschäden oder Ausfälle, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch aufgrund schlechter Wetterbedingungen) entstehen, übernimmt die Vermieterin hierfür keine Haftung und Schadenersatz. 

11. Sonstiges / Zusätze 

11.1. Die Mieter*in erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden. 

11.2. Schäden am Mietobjekt werden von der Kaution zu Materialkosten und Reparaturaufwand abgezogen. Ausgenommen sind Schäden an Verschleißteilen. 

Kleinreparaturen: Eigenleistungen der Mieter*in werden nicht vergütet.  

11.3. Es obliegt den Pflichten der Mieter*in sich über die regionalen Nutzungsbedingungen zu informieren und sich nach den Gesetzen und Regeln zu halten. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. 

 

 

10.6. Es gilt der Vertragsgemäße Gebrauch der gemieteten Mietobjekte bei Selbstbetreuung als vereinbart. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der/des, auf der Webseite und in der mitgelieferten Bedienungsanleitung definierten Altersbegrenzungen, Anzahl der Nutzer, Einsatzbereichen der gemieteten Artikel, des Gesamtgewichts und Individualgewichts der Nutzer. 

Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich die Mieter*in zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von netto 500 €. 

12. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges 

12.1. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus dem Mietvertrag. 

12.2. Für den Fall, dass die Mieter*in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem die Vermieterin seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. 

12.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. 

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit natürlichen Personen, juristischen Personen & Kaufleuten ist Leipzig.